29. September 2024

Moment der Erleichterung

 

Das Grundrecht auf Familienleben ist in unserer Verfassung verankert und es gilt für alle Menschen in der Schweiz – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Mit grosser Betroffenheit verfolgten wir die ausserordentliche Session zum Asylwesen Anfang dieser Woche in Bern. Wir sind entsetzt darüber, dass der Nationalrat der menschenunwürdigen Motion der SVP gefolgt ist, die den Familiennachzug für vorläufig aufgenommene Menschen verbietet.
Gleichzeitig verspüren wir eine gewisse Erleichterung darüber, dass der Druck des Asyl-Appells und zahlreiche offene Briefe an die Bundesparlamentarier:innen (zumindest vorübergehend) Wirkung zeigten. Der Ständerat schickte die Motion zurück in die Kommission.

Wir wissen aus nächster Nähe, was es bedeutet, als Mutter, Vater oder auch als Kind in der Schweiz zu leben, während die eigene Familie fehlt – zurückgelassen in einem Kriegsgebiet oder auf der Flucht. Die emotionale Belastung und das ständige Gefühl der Ungewissheit sind kaum in Worte zu fassen. Die Gründe weshalb es zu Familientrennung gekommen ist, sind oft unglaublich erschütternd. Während diese Menschen täglich unter der Trennung leiden, geht hier die politische Debatte über ihre Situation weiter. Hinzu kommt, dass bereits heute die Hürden für den Familiennachzug in der Schweiz unglaublich hoch sind.

Gut, dass wir am Sonntag am Café 103 die Gelegenheit hatten, über diese Ereignisse bei einer Tasse Kaffee zu diskutieren.